§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Pflege einer WordPress-Installation durch STEINKE MEDEIN, im folgenden“ die Agentur“ im Rahmen des gewählten Pakets.
§ 2 Pflichten des Leistungsgebers
(1) Die Agentur ist verpflichtet, die WordPress-Installation des Kunden nach gewähltem Paket laufend zu aktualisieren (Updates) (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages) und zu überwachen (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages).
(2) Aktualisierung der WordPress-Installation: Die Agentur wird die folgenden Arbeiten je nach gewähltem Paket an der Website durchzuführen:
● Überprüfung auf verfügbare Updates
● Installieren von verfügbaren Updates
● Überprüfung der generellen Funktion der Website nach dem Update-Prozess
(3) Überwachung der WordPress-Installation: Die Agentur wird die Gebrauchstauglichkeit der WordPress-Installationen in angemessenen zeitlichen Umständen überwachen und etwaige Funktionsmängel beheben. Als Funktionsmängel gelten gestörte Funktionalitäten sowie die nicht oder fehlerhafte Anzeige der Website(s) nach einem Update oder nach Installation von neuen Plugins. Die Agentur wird die Website(s) insbesondere auf Sicherheitslücken und auf Schadsoftware überprüfen.
(4) Die Agentur wird darüber hinaus in regelmäßigen Abständen Backups der Website(s) (Dateien und Datenbank) anlegen. Die Agentur wird monatlich – je nach Vertrag – mehrere Backups anlegen, die sie mindestens 31 Tage aufbewahrt.
(5) Die Agentur wird des Weiteren die Erreichbarkeit der Website(s) in unregelmäßigen Abständen überprüfen. Hierzu verwendet die Agentur eine automatisierte Software, die die Agentur und/ oder den Kunden im Fehlerfall informiert.
(6) Die Agentur ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Agentur wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten oder Systemen (Datenschutz) der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und der Agentur die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stimmt der Installation von Plugins zu, welche zur Wartung der Website(s) benötigt werden und der Agentur eine zentrale Verwaltung ermöglichen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich der Agentur ständig einen Administrator-Zugang zur Verfügung zu stellen. Sollte der Administrator-Zugang nicht funktionieren, ist dies umgehend zu beheben.
(3) Sollte es durch Datenverlust (unabhängig ob selbstverschuldet oder durch Systemfehler) oder einen Fehlerfall dazu kommen, dass ein Backup durch die Agentur eingespielt werden muss, müssen der Agentur entsprechende Zugriffsrechte auf dem Webspace und die Datenbank eingeräumt werden (z.B. HostingPanel, Linux Root, FTP/sFTP, MySQL/PHPMyAdmin).
(4) Der Kunde ist im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Wartung der Website(s) verpflichtet.
§ 4 Vergütung, pauschale Leistungen, Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde entrichtet an die Agentur für die Wartung der vertragsgegenständlichen Website(s) des Leistungsnehmern eine monatliche Pauschalvergütung gemäß der Leistungstabelle (Anlage 2).
(2) Die pauschale Vergütung wird bei Erweiterungen oder Ergänzungen der Website regelmäßig angepasst, ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
(3) Die pauschale Vergütung ist im Voraus eines jeden Monats zu zahlen. Das Geld muss spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung auf dem Agentur-Konto eingegangen sein, andernfalls steht der Agentur Leistungsverweigerung bis Zahlungseingang zu.
(4) Zusätzliche Leistungen (z.B. redaktionelle Leistungen) sind nicht von der pauschalen Vergütung erfasst.
(5) Die Agentur wird dem Leistungsnehmer die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich, bis zum siebten des Monats für die Leistungen in Rechnung stellen. Diese ist innerhalb von sieben Werktagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
(6) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Weitere Vereinbarungen
(1) Kappungsgrenze: Die Agentur verpflichtet sich, den Leistungsnehmer zu verständigen, sobald die in einem Kalendermonat vereinbarten Regelleistungen gemäß des gewählten Pakets überschritten werden. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang die Agentur weitere Leistungen erbringen soll.
(2) Sämtliche Zeitangaben verstehen sich als Obergrenze der im Monat abrufbaren Stunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zeitgutschriften, Auszahlungen oder Übertragungen von nicht erbrachten bzw. nicht abgerufenen Stunden in den Folgemonat. Am Ende eines Monats verfällt das in der Leistungstabelle (Anlage 2) geregelte monatliche Stundenkontingent.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Agentur gewährleistet und steht dafür ein, dass die von ihm zu erbringenden Wartungsleistungen gemäß des gewählten Pakets den Anforderungen und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung.
(3) Für die Gewährleistung gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
§ 7 Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Leistungsgebers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Leistungsgebers gilt.
§ 8 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit Akzeptieren der Checkbox beim Kaufprozess in Kraft und wird auf je nach Paket für 12, 6 oder 3 Monate geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 3 Monate, wenn keine der Parteien kündigt.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit.
(3) Bei Kündigung durch die Agentur werden bereits im Voraus gezahlte Beträge anteilig zurückerstattet. Bei Kündigung durch den Leistungsnehmern werden bereits im Voraus gezahlte Beträge nicht zurückerstattet.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt der Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen gemäß § 4 dieses Vertrages nicht ausgleicht.
(5) Im Falle einer Kündigung ist die vom Leistungsgeber installierte Wartungssoftware sofort, spätestens jedoch nach Ablauf der im Voraus bezahlten Zeit durch die Agentur zu entfernen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Diese Vereinbarung enthält sämtliche Abreden zwischen den Vertragspartner. Von dieser Vereinbarung abweichende Bedingungen, insbesondere AGB, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Kündigungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Diese gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(3) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben wird Osnabrück als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem sich aus der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ergebenden Parteiwillen oder – im Falle der Lücke – dem aus dem Gesamtgefüge des Vertrages erkennbaren Parteiinteresse wirtschaftlich am nächsten kommt.