§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Planung und die Realisierung einer Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.
(2) Die Website umfasst die individuell abgesprochenen Umfang/Seiten je nach Angebot/Paket.
(3) Folgende Ausführungsdetails für die Website werden vereinbart:
(4) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff BGB Anwendung.
§ 2 Projektablauf
(1) Das Projekt gliedert sich nach Maßgabe der folgenden Absätze in die Planungsphase und die Realisierungsphase.
(2) In einer Planungsphase wird versucht, die Vorgaben des Kunden hinsichtlich Umfang, Funktionalitäten, Struktur und anzusprechender Zielgruppe in ein Gesamtkonzept zu bringen. STEINKE MEDIE (im folgenden „die Agentur“ genannt) erstellt entsprechend dem Konzept einen Entwurf der Webseite welcher online mit Zugangsdaten einsehbar ist.
(3) In der Realisierungsphase entwickelt die Agentur die Anwendung auf Grundlage des vom Kunden freigegebenen Entwurfs. Anschließend erfolgt ein Testing. Diese Phase ist mit der Abnahme durch den Kunden abgeschlossen.
(4) Die Agentur wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per Email informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde der Agentur eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt die Agentur in Verzug mit ihrer Leistungserbringung. Von der Agentur vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.
§ 3 Leistungen und Pflichten der Agentur
(1) Die Agentur prüft die Vorstellungen des Kunden auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte die Agentur erkennen, dass Vorgaben des Kunden nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Sie unterbreitet dem Kunden einen schriftlichen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt.
(2) Auf der Grundlage der Vorgaben wird die Agentur einen Entwurf der Webseite erstellen der die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden Website enthält. Die Agentur entwickelt den Entwurf der Webseite in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden. Nach Fertigstellung legt die Agentur dem Kunden den Entwurf zur Abnahme vor.
(3) Nach Abnahme des Entwurfs wird die Agentur demgemäß die Website programmieren.
(4) Die Agentur optimiert die Website kompatibel zu den zum Zeitpunkt der Erstellung der Webseite gängigen Browsern. Sowohl auf dem PC (Desktop | Laptop), dem Tablet als auch Smartphone.
(5) Äußert der Kunde vor Abnahme der Website Änderungswünsche, teilt die Agentur dem Kunden innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der Kunde die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten.
(6) Die Agentur übergibt dem Kunden die erstellte Software der Website auf einem geeigneten Datenträger und installiert diese betriebsbereit auf einem vom Kunden bestimmten Server.
(7) Die Agentur liefert dem Kunden eine Dokumentation über die Installierte Software, mit allen Zugängen und angelegten Passwörtern, jedoch keine erläuternde Dokumentation des Quellcodes. Der Zugriff auf den Quellcode und deren Veränderung ist durch technisches Fachpersonal möglich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur spätestens binn 14 Tagen die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in möglichst digitaler Form und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Bilder, Grafiken und Tabellen.
(2) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Erstellung und Installation der Website erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung.
(3) Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner der Agentur bereit steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
(4) Der Kunde hat die Planung (§ 2 Abs. 2) unverzüglich nach deren Beendigung in Textform freizugeben.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Übergabe und Installation der Website erfolgt zu Prüfungszwecken die Durchführung einer zweiwöchigen Testphase.
(2) Auftretende Mängel sind der Agentur unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um zeitnahe Untersuchung und Behebung zu ermöglichen.
(3) Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Website keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.
(4) Der Kunde hat auf Verlangen der Agentur einzelne Bestandteile der Website während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
§ 6 Nutzungsrechte und Namensnennung
(1) Mit der Entrichtung der gemäß § 7 geschuldeten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden das unbeschränkte Nutzungsrecht an der erstellten Website ein, ausgenommen sind „Open Source“ kompatible Softwarebestandteile.
(2) Der Kunde wird die Agentur an geeigneter Stelle der Website als Urheber der Website nennen. Die Urheberbezeichnung erfolgt durch das Setzen eines sprechenden Links auf https://steinke-medien.de
§ 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Parteien vereinbaren eine Pauchalvergütung in Höhe des vereinbarten Angebots zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe für sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen.
(2) Für geleistete Mehraufwendungen vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung in Höhe von 75,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
(3) Mit dieser Vergütung ist die Einräumung der Rechte an der Website gemäß § 6 dieses Vertrages vollständig abgegolten.
(4) Die Vergütung wird mit Abnahme fällig.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Agentur gewährleistet die vertragsgemäße Erstellung der Website, soweit sie keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
(2) Der Kunde hat die Website unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und unverzüglich Anzeige bei der Agentur zu machen, soweit sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Website als genehmigt.
(3) Für die vom Kunden gelieferten Inhalte ist die Agentur nicht verantwortlich. Der Kunde wird die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegebenenfalls aufgrund der gelieferten Inhalte entstehen, einschließlich der Kosten der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe.
(4) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der Abnahme (§ 5 Ziffer 4 dieses Vertrags).
§ 9 Haftung
Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr direkt oder indirekt während ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Dritten, die nicht berechtigte Personen sind, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zugänglich zu machen. Sie verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen.
(2) Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses an.
§ 11 Subunternehmer
Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Sie haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
§ 12 Kündigung
(1) Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 nachhaltig verletzt, seiner Zahlungsverpflichtung gemäß § 7 nicht nachkommt oder die Abnahme gemäß § 5 dieses Vertrages scheitert.
(2) Kündigt eine Vertragspartei diesen Vertrag nach Absatz 1, werden bereits erbrachte Leistungen anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.